Unterschied E-Bike und Pedelec – worauf ist zu achten?
Bevor Sie sich die Anschaffung eines E-Bikes überlegen, sollten Sie auf die Unterschiede der Modelle achten. Denn auch wenn sich der Begriff E-Bike durchgesetzt hat, gibt es im technischen und verkehrsrechtlichen Sinn Unterschiede zwischen einem tatsächlichen E-Bike, einem Pedelec und einem S-Pedelec.
Laut Zwei-Rad-Industrieverband wurden im vergangenen Jahr in Deutschland knapp eine halbe Million Elektroräder verkauft. 95 Prozent waren Pedelecs. Diese Bezeichnung kommt aus dem Englischen und steht für Pedal Electric Cycle. Die Funktionsweise ist einfach, denn der Elektromotor des Pedelecs unterstützt Sie beim Treten, und zwar mit einer Maximalleistung von 25 km/h und einer Leistung von 250 Watt. Wenn Sie schneller fahren möchten, müssen Sie kräftiger in die Pedale treten. Wie stark die zugeführte Motorleistung sein soll, können Sie in mehreren Stufen einstellen. Abgesehen davon werden bei einem Pedelec mittels Sensoren Ihre Trittfrequenz überwacht. Rechtlich gesehen ist ein Pedelec dem Fahrrad gleich gestellt, damit dürfen Sie sogar einen Fahrradanhänger damit ziehen.
„Echte“ E-Bikes unterliegen anderen Vorschriften, denn sie sind mit einem Elektromofa zu vergleichen. Immerhin fahren Sie damit ohne in die Pedale zu treten und können eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen. Ausgestattet sind die meisten Modelle mit einem stärkeren Motor, der etwa 500 Watt Leistung erbringt. Dafür dürfen Sie mit einem E-Bike ausschließlich mit einem Versicherungskennzeichen fahren und müssen über den Mofa-Führerschein verfügen. Für alle, die mit dem E-Bike gerne schnell unterwegs sein möchten, ist das sogenannte S-Pedelec bzw. das Pedelec 45 genau richtig, Das „S“ steht für Speed und bietet Ihnen die Möglichkeit bis zu 45 km/h schnell unterwegs zu sein. Da der Motor entsprechend stark sein muss, zählen sie nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den sogenannten Kleinkrafträdern. Das bedeutet, Sie müssen einen Helm beim Fahren tragen, mindestens 16 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein der Klasse AM haben.