Gesetze und Regeln für E-Bikes und Pedelec
E-Bikes und Pedelecs sind auf unseren Straßen beliebter denn je, aber vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gefragt, welche Regeln Sie beim Fahren dabei einhalten müssen. Die Antwort ist einfach, denn wenn Sie mit einem Pedelec unterwegs sind, gelten die gleichen Gesetze und Regeln wie bei traditionellen Fahrrädern. Bei richtigen E-Bikes sieht es etwas anders aus.
Mit einem Pedelec müssen Sie einen benutzungspflichtigen Fahrradweg nutzen. Wenn Sie trotzdem auf der Straße fahren, müssen Sie mit einer Strafe von 15 Euro rechnen. Die Helmpflicht gilt nur dann, wenn Sie schneller als 20 km/h unterwegs sind. Hat Ihr Pedelec eine sogenannte Anfahr- oder Schiebehilfe, müssen Sie zur rechtmäßigen Nutzung älter als 15 Jahre sein und im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung oder eines normalen Führerscheins der Klasse B sein.
Sollten Sie mit einem E-Bike unterwegs sein, ist zu unterscheiden, welche Geschwindigkeiten Sie damit fahren können. Über 25 km/h benötigen Sie einen Führerschein B, wenn Sie weniger km/h zustande bringen, reicht auch der Mofa-Schein. Egal ob Sie langsam oder schneller unterwegs sind, mit E-Bikes ist die Nutzung von Fahrradwegen untersagt. Denn diese zählen zu den sogenannten Kleinkraftfahrzeugen und brauchen zudem eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Unterschiede gibt es in der Nutzung von Einbahnstraßen. Während Sie mit dem E-Bike nicht in die Gegenrichtung einfahren dürfen, ist dies Pedelec-Fahrern erlaubt. Gleiches gilt für Fußgängerzonen, in denen Sie mit Pedelec fahren dürfen, mit E-Bikes aber nicht. Klar ist eigentlich, dass Sie im Straßenverkehr immer mit null Promille unterwegs sein sollten. Es gibt aber gesetzliche Unterschiede zwischen dem Unterwegssein mit einem Pedelec und einem E-Bike. Während auf dem Pedelec eine maximale Grenze von 1,6 Promille gilt, machen Sie sich mit dem E-Bike bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille strafbar. Das gibt drei Punkte in Flensburg, die Anordnung einer MPU und eine Geldstrafe.